Mutter des getöteten Jungen bleibt in Haft
Nach dem Tod des kleinen Jungen wurden vor dem Haus, in dem er lebte, Kuscheltiere und Blumen abgelegt.FOTO: Jessica Rixkens
Mönchengladbach Die 23-Jährige, die im Verdacht steht, Mitschuld am Tod ihres fünfjährigen Sohnes zu haben, wollte aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen werden. Doch der Antrag auf Haftprüfung wurde zurückgenommen.Die 23-jährige Mönchengladbacherin, die im Verdacht steht, Mitschuld am Tod ihres fünfjährigen Sohnes zu tragen, bleibt vorerst im Gefängnis. Ihr Verteidiger hatte einen Antrag auf Haftprüfung gestellt, mit dem Ziel der Entlassung seiner Mandantin aus der Zelle. Doch dieser Antrag wurde am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
Der kleine Junge starb am 21. April „durch stumpfe Gewalteinwirkung“, wie die Obduktion ergeben hatte. Tatverdächtig ist der gleichaltrige Lebensgefährte der Mutter. Er sitzt wegen Totschlags in Untersuchungshaft, die Mutter wegen „Totschlag durch Unterlassung“. Beide leugnen, mit dem Tod des Kindes etwas zu tun zu haben. Der Junge sei aus dem Hochbett gefallen und habe sich dadurch Kopfverletzungen zugezogen, behaupten sie. In der Kita des Fünfjährigen war bereist Anfang März ein blauer Fleck am Jungen aufgefallen und dem Jugendamt gemeldet worden

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